Das Münchner Arbeitslosenzentrum (MALZ) unterstützt Arbeitssuchende und von Arbeitslosigkeit bedrohte Bürger*innen wie bisher. Aufgrund der derzeitigen Coronakrise findet die Beratung derzeit in erster Linie am Telefon und per E-Mail statt. Eine zentrale Aufgabe des MALZ ist weiterhin die Beratung zur Sicherung der materiellen Lebensgrundlage der Münchner*innen. Viele Ratsuchende finden sich im Behördendschungel mit all seinen Leistungen nicht zurecht.
Derzeit gibt es insbesondere auch Anfragen von Menschen, die aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie in Notlagen geraten sind. So reicht bei vielen Familien und Geringverdienern das Kurzarbeitergeld nicht aus, um den Lebensunterhalt zu bestreiten und die nächste Miete zu zahlen. Hier ist kompetente und individuelle Beratung vonnöten, um zu klären, welche ergänzende Leistung sinnvoll ist, und wie man sie beantragen kann. Dabei spielt auch das Coronaschutz-Paket eine wichtige Rolle. Ebenso kommt es zur Zeit häufig zu finanzielle Engpässen aufgrund einer plötzlichen Kündigung, die in vielen Fällen jedoch nicht rechtens ist. Das MALZ bietet zu allen arbeitsrechtlichen Problemen seit Jahren eine Beratung durch Fachanwälte in Kooperation mit dem Münchner AnwaltVerein an, die vor allem in der aktuellen Situation für die Berater*innen und die Klient*innen eine wertvolle Unterstützung darstellt. Die Beratung ist unabhängig, vertraulich und kostenlos.
Kontakt:
Münchner Arbeitslosenzentrum der diakonia – MALZ
Tel.: 089 /12 15 95-23 E-Mail: malz@diakonia.de https://diakonia-malz.de
MALZ TIPPs
#1 MALZ-TIPP „SOZIALSCHUTZ-PAKET“
Sind Sie von Kurzarbeit oder einer Kündigung betroffen?
Das „Sozialschutz-Paket“ vom März soll die Auswirkungen der Corona-Pandemie der Gesellschaft abmildern. Bürger*innen, denen das Einkommen wegbricht, sollen nicht mittellos dastehen. Jede Lebenssituation ist anders. Wir beraten Sie gern, welche Hilfen für Sie am besten sind.
#2 MALZ-TIPP „SOZIALSCHUTZ-PAKET“ – ALG II
Erleichterte Antragstellung ALG II (Hartz 4): 01.03.- 30.06.2020!
Wer in diesem Zeitraum einen ALG II-Antrag stellt und dabei erklärt, über kein erhebliches Vermögen zu verfügen, bekommt eine vereinfachte Bewilligung.
Unser Tipp: Hierzu gibt es ein Formular zum sog. „Vereinfachten Antrag“ auf ALG II, der im Netz zu finden ist. Der Antrag kann aber zunächst auch „formlos“ gestellt werden. Es reicht ein einfaches (handschriftliches) Schreiben mit Unterschrift, Name und Adresse. Machen Sie eine Kopie davon, bevor Sie es losschicken (Foto auf dem Handy reicht aus) und rufen Sie danach beim Ihrem Jobcenter (ALGII) an, ob der Antrag eingegangen ist.
Haben Sie Fragen dazu? Rufen Sie uns an, wir sind gern für Sie da!
Wir sind zu erreichen unter der Telefonnummer: 089 /12 15 95-23